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Immobilienfinanzierung für Freiberufler

Freiberufler haben es im Augenblick nicht leicht, eine günstige Immobilienfinanzierung auf die Beine zu stellen. Wir von baufi-nord.de haben uns daher u.a. auf die Finanzierungen für Freiberufler spezialisiert.

Die meisten Kreditinstitute teilen Selbständige in zwei Gruppen auf:

  • Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Fotografen usw.)
  • Selbständige/Gewerbetreibende

Der wesentliche Unterschied besteht daran, dass “echte” Freiberufler von vielen Banken noch als Privatkunden betrachtet werden. Das erleichtert Freiberuflern den Zugang zu allen gängigen Finanzierungsmodellen - inkl. hohen Beleihungen (auch sog. Vollfinanzierungen). Auch viele reine Privatkundenbanken stehen den meisten Freiberuflern noch offen (Unterschied Freiberufler-Gewerbetreibende)

Der klassische Gewerbetreibende muss dagegen mit einer eingeschränkten Zahl von Banken rechnen, die bereit sind, Finanzierungen zu übernehmen. Die gute Nachricht: wir haben genug Bankpartner, die bereit sind, sogar Vollfinanzierungen für Selbständige zu übernehmen.

Was können wir finanzieren?

Für Gewerbetreibende & Freiberufler können wir grundsätzlich Finanzierungen für folgende Vorhaben vermitteln:

  • Finanzierung von Neubau, Kauf, Umschuldungen (inkl. Forward-Darlehen)
  • selbstgenutztes Wohneigentum inkl. Erwerbsnebenkosten bis ca. 108% des Kaufpreises bzw. Grundstücks- und Baukosten
  • vermietete wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien inkl. Erwerbsnebenkosten bis 100% des Kaufpreises bzw. Grundstücks- und Baukosten
  • (teil-)gewerblich genutzte Immobilien oder Wohnimmobilien mit mehr als 2 Wohnungen bis 100% des Kaufpreises!

Diese Immobilien können wir finanzieren:

  • selbstgenutzte und vermietete Einfamilien-/Reihenhäuser usw.
  • selbstgenutzte und vermietete Eigentumswohnungen ab 50qm Wohnfläche
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Hinweise zur Finanzierung von Gewerbeimmobilien finden Sie >>hier>>.

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

Damit Banken Ihr Einkommen anrechnen, müssen Sie seit mindestens 3 vollen Kalenderjahren selbständig in einer Branche tätig sein. Ist das nicht der Fall kann die Finanzierung aber noch allein auf das Einkommen z.B. Ihres Ehepartners abgestellt werden.

Die Banken prüfen, ob das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausreicht, um die Darlehensraten zu zahlen und davon leben zu können. Bei einem Einzelunternehmer wir dabei der Gewinn vor Steuern angesetzt. Von diesem Gewinn werden dann je nach Bank pauschal 10%-30% für Steuern und Altersversorgung abgezogen. Was übrig bleibt, gilt als Nettoeinkommen. Wichtig: Banken rechnen in der Regel mit dem durchschnittlichen Gewinn der letzten 2-3 Jahre und erwarten jährlich steigende bzw. gleichbleibende Gewinne.

Finanzierungen ohne oder mit wenige Einkommensnachweis

Ein paar unserer Bankpartner bieten auch Finanzierung auch ohne Einkommensnachweise oder einem Minimum an Nachweisen (z.B. nur der letzte Steuerbescheid) an. Wir informieren Sie gerne über die Rahmenbedingungen.

Schwierige Branchen

Banken bewerten neben den reinen Zahlen auch allgemeine oder ganz eigene Erfahrungen mit bestimmten Branchen. Und leider ist es so, dass dann bestimmte Brachen pauschal abgelehnt werden, also keine Darlehen vergeben werden. Wenn Sie in einer der folgenden Branchen tätig sind, haben wir zur Zeit leider keine Möglichkeit, eine Immobilienfinanzierung auf die Beine zu stellen (ausgenommen bei Darlehen bis ca. 60% des Immobilienwertes):

  • Gastronomie und Hotelgewerbe
  • Freizeitbranche (Fitness-und Sonnenstudios, Spielhallen, Bowlingcenter usw.)
  • Spedition- und Taxigewerbe

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

Telefon (0 45 34) 29 84 70

Bankenunabhängige Baufinanzierungsberatung auf Honorarbasis -Honorarberatung - Honorarberater für Immobilienfinanzierungen-

- Finanzierung von Neubau, Kauf und Umfinanzierungen inkl. Forwarddarlehen für Arbeitnehmer & Selbständige-

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